Informationen für Eltern

Schulpflicht

Die Schüler/innen der Grundschule sind schulpflichtig.

  • Eltern sind verpflichtet, für die Erfüllung der Schulpflicht ihrer Kinder Sorge zu tragen.
  • Dies gilt sowohl für die konstante Teilnahme am Unterricht als auch das pünktliche Erscheinen des Kindes zum Unterricht.
  • Unentschuldigte Fehlzeiten werden auf dem Zeugnis vermerkt.
  • Bei Nichteinhaltung der Schulpflicht kann
    • eine Attestpflicht auferlegt werden
    • ein Vermerk in der Schülerakte erfolgen
    • Bußgeld verhängt werden
    • das Jugendamt informiert werden

Ihr Kind kann nicht zur Schule kommen

Um Ihrer Fürsorge nachzukommen, sind Sie verpflichtet, Ihr Kind bis spätestens 7:55 Uhr im Sekretariat unter der Telefonnummer 0561 313866 krankzumelden.

Geben Sie dabei folgende Informationen an:

  • Name Ihres Kindes
  • Klasse Ihres Kindes
  • Grund des Fehlens

Ihr Kind ist krank

Bitte benachrichtigen Sie die Schule über das Sekretariat (siehe oben).

Sobald Ihr Kind wieder gesund ist, schicken Sie es bitte mit einer schriftlichen Entschuldigung wieder in die Schule.

Bei längerer Erkrankung oder nach Absprache (Attestpflicht) ist es notwendig, dass Sie der Schule ein ärztliches Attest vorlegen.

Weitere Informationen zu Krankheiten und den Umgang damit finden Sie auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV).

Wann eine Krankheit attestpflichtig ist, erfahren Sie hier.


Sie haben einen Termin beim Arzt / einer Behörden etc.

Bitte benachrichtigen Sie die Schule über das Sekretariat (siehe oben).
Bringen Sie Ihr Kind bitte umgehend nach dem Termin zur Schule.
Die Fehlzeit wird nur mit Bescheinigung inklusive Stempel entschuldigt.


Unterrichtsbefreiung / Beurlaubung

Sie möchten Ihr Kind aufgrund eines wichtigen Anlasses für einen Tag von der Schulpflicht befreien?

Gründe hierfür können sein:

  • Erkrankung / Sterbefälle von Familienangehörigen
  • Hochzeiten
  • Behördentermine im Ausland
  • Mutter-Kind-Kuren o.Ä.

Zwei bis drei Wochen vor dem Anlass müssen Sie eine Unterrichtsbefreiung schriftlich beantragen. Hierzu können Sie das für Sie vorgefertigte Formular untern benutzen.

Schreiben Sie in den Antrag, warum Sie Ihr Kind vom Unterricht befreien müssen und legen Sie Nachweise (wie bspw. die Bescheinigung der Mutter-Kind-Kur o.Ä.) bei.

Bei Beurlaubungen für Hochzeiten reicht es, wenn Sie die Hochzeitsurkunde nach der Hochzeit vorlegen.

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Antrag Unterrichtsbefreiung.pdf
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