Die Schüler/innen der Grundschule sind schulpflichtig.
Um Ihrer Fürsorge nachzukommen, sind Sie verpflichtet, Ihr Kind bis spätestens 7:55 Uhr im Sekretariat unter der Telefonnummer 0561 313866 krankzumelden.
Geben Sie dabei folgende Informationen an:
Bitte benachrichtigen Sie die Schule über das Sekretariat (siehe oben).
Sobald Ihr Kind wieder gesund ist, schicken Sie es bitte mit einer schriftlichen Entschuldigung wieder in die Schule.
Bei längerer Erkrankung oder nach Absprache (Attestpflicht) ist es notwendig, dass Sie der Schule ein ärztliches Attest vorlegen.
Weitere Informationen zu Krankheiten und den Umgang damit finden Sie auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV).
Wann eine Krankheit attestpflichtig ist, erfahren Sie hier.
Bitte benachrichtigen Sie die Schule über das Sekretariat (siehe oben).
Bringen Sie Ihr Kind bitte umgehend nach dem Termin zur Schule.
Die Fehlzeit wird nur mit Bescheinigung inklusive Stempel entschuldigt.
Sie möchten Ihr Kind aufgrund eines wichtigen Anlasses für einen Tag von der Schulpflicht befreien?
Gründe hierfür können sein:
Zwei bis drei Wochen vor dem Anlass müssen Sie eine Unterrichtsbefreiung schriftlich beantragen. Hierzu können Sie das für Sie vorgefertigte Formular untern benutzen.
Schreiben Sie in den Antrag, warum Sie Ihr Kind vom Unterricht befreien müssen und legen Sie Nachweise (wie bspw. die Bescheinigung der Mutter-Kind-Kur o.Ä.) bei.
Bei Beurlaubungen für Hochzeiten reicht es, wenn Sie die Hochzeitsurkunde nach der Hochzeit vorlegen.